Ihr direkter Kontakt zu mir

Christine Scheck, Rechtsanwältin



Gewerbepark C 25,
Business-Center (2. Stock)
93059 Regensburg
Tel. 0941 - 4636293
Anfahrt







 

Scheck Rechtsanwältin - Kanzlei-Blog




10.01.2023

Stolperfallen bei Verjährung einer Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch"

Der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung nach "Hamburger Brauch" wird - anders als der Anspruch einer betragsmäßig bereits fest vereinbarten Vertragsstrafe - wird nicht schon mit der Zuwiderhandlung fällig, sondern erst, wenn der Gläubiger die Höhe der Vertragsstrafe konkretisiert hat. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt erst in diesem Moment zu laufen.

BGH - Urteil vom 27.10.2022, Az. I ZR 141/21