Ihr direkter Kontakt zu mir

Christine Scheck, Rechtsanwältin



Gewerbepark C 25,
Business-Center (2. Stock)
93059 Regensburg
Tel. 0941 - 4636293
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Scheck Rechtsanwältin - Kanzlei-Blog




Unsere Philosophie

Juristerei dient nicht dem Selbstzweck.

Vielmehr muss immer der Mensch oder auch ein bestimmtes Ziel / Unternehmen im Mittelpunkt der Entscheidungen und anwaltlichen Vertretung stehen.


Wir streiten daher für unsere Mandanten mit Überzeugung und Einsatz.

Für unsere anwaltliche Arbeit bedeutet dies, dem Gegner konsequent und mit der gebotenen Härte zu begegnen. Dabei ist uns aber wichtig, die Grenzen des „Fairplay“ nicht zu überschreiten und das rechte Maß und die Bodenhaftung nicht zu verlieren.


Großen Wert legen wir darauf, sach- und ergebnisorientiert zu arbeiten.

„Recht haben“ heißt in unserem Rechtssystem leider nicht zwingend „Recht bekommen“.
Wir werden Sie also über Kostenrisiken aufklären und Ihnen ggfs. bei aussichtsloser Rechtslage von weiteren rechtlichen Schritten abraten. Schließlich soll der Mandant am Ende eines Rechtsstreits nicht schlechter stehen als vorher.


Lassen Sie uns im Vorfeld immer auch über das leidige Thema Geld sprechen.

Sofern die Rechtslage die Möglichkeit eröffnet, unsere Kosten bei der Gegenseite geltend zu machen, werden wir dies ohnehin tun.

Sollte dies nicht der Fall sein und auch keine Rechtsschutzversicherung greifen, muss das nicht heißen, dass Ihre Rechtsverfolgung am Geld scheitert. Lassen Sie uns die Möglichkeit besprechen, den Prozess über einen sog. Prozessfinanzierer zu finanzieren. Prozessfinanzierer arbeiten auf Erfolgsprovisionsbasis, d.h. Sie als Mandant können nichts verlieren! Gewinnen Sie Ihren Prozess, erhält der Prozessfinanzierer eine prozentuale Beteiligung. Würden Sie verlieren, kämen keinerlei Kosten auf Sie zu.

Für die außer-/vorgerichtliche anwaltliche Vertretung besteht je nach Fall die Möglichkeit, mit uns ein Honorar auf Erfolgsbasis zu vereinbaren.


Im Vordergrund steht für uns ausschließlich die Lösung Ihres Problems.

Da wir Anwälte nicht nur der Schweigepflicht unterliegen, sondern gegenüber Gerichten, Staatsanwalt und Polizei auch ein Aussageverweigerungsrecht darüber haben, was Sie uns mitteilen, dürfen und sollten Sie vor allem Ihrem Anwalt vertrauen.

Bitte bedenken Sie, dass wir Anwälte sog. "Organe der Rechtspflege" sind und die rechtlichen Berater, die auschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet sind.